Die Abteilung für Familienrecht und Erbrecht wird von Spezialisten für Zivilrecht und Steuerrecht gebildet, die einen multidisziplinären Dienst bieten, der in allen verwalteten Angelegenheiten unerlässlich ist.

Die Hauptaktionsbereiche sind folgende:

 

  • Nachfolgeplanung und Beratung im Generationswechsel.
  • Beratung zu Familienvereinbarungen und Protokollen während des Entwurfs-, Verhandlungs-, Entwurfs- und Implementierungsprozesses.
  • Beratung in Erbschaftsangelegenheiten, sowohl bei der Vorbereitung von Testamenten und Erbschaftsabkommen als auch bei der Durchführung gerichtlicher und außergerichtlicher Erbspaltungen.
  • Vorbereitung und Ausarbeitung früherer Kapitulationen, Eheverträge und Nebenabreden.
  • Ehewirtschaftliches Regime.
  • Trennungen und Scheidungen, sowohl in der vorgerichtlichen als auch in der gerichtlichen Phase.
  • Wortlaut der Testamente Nachlassplanung
    Erbschaft und Erlass von Vermögenswerten.

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