Unsere Beratungsdienste für Familienunternehmen umfassen Rechtsanwälte und Ökonomen aus allen Bereichen der Kanzlei, die nicht nur das geltende Recht in ihrem Bereich genau kennen, sondern auch über die Besonderheiten des Familienunternehmens und des Unternehmens verfügen Wechselfälle, die sich auf Familien-, Geschäfts- und Privatvermögen auswirken können.

In diesem Bereich umfasst unser Tätigkeitsbereich unter anderem folgende Bereiche:

 Steuergesetz

  • Besteuerung des Familienunternehmens.
  • Planung und Beratung bei der Internationalisierung des Familienunternehmens.
  • Beratung bei Unternehmensumstrukturierungen: Trennung und Rückgabe von Beiträgen an die Mitglieder.
  • Nachfolgeplanung und Beratung im Generationswechsel.

Privatrecht

  • Beratung zu Familienvereinbarungen und Protokollen während des Entwurfs-, Verhandlungs-, Entwurfs- und Implementierungsprozesses.
  • Beratung in Erbschaftsangelegenheiten, sowohl bei der Vorbereitung von Testamenten und Erbschaftsabkommen als auch bei der Durchführung gerichtlicher und außergerichtlicher Erbspaltungen.
  • Vorbereitung und Ausarbeitung von Eheverträgen und Vereinbarungen.
  • Gesellschaftsrecht, einschließlich aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit Corporate Governance, Unternehmensgründung, Gesetzesreformen, Ratssekretariaten und Vereinbarungen zwischen Partnern.

Verfahrensrecht

  • Unternehmenskonflikte, einschließlich Anfechtungen von Unternehmensbeschlüssen, Streitigkeiten zwischen Aktionären, Durchführung von Aktionärsvereinbarungen und Ausübung von Haftungsklagen gegen Administratoren.
  • Erbschaftskonflikte, einschließlich aller Arten von Klagen vor Gericht.

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