Die Abteilung für Familienrecht und Erbrecht wird von Spezialisten für Zivilrecht und Steuerrecht gebildet, die einen multidisziplinären Dienst bieten, der in allen verwalteten Angelegenheiten unerlässlich ist.
Die Hauptaktionsbereiche sind folgende:
- Nachfolgeplanung und Beratung im Generationswechsel.
- Beratung zu Familienvereinbarungen und Protokollen während des Entwurfs-, Verhandlungs-, Entwurfs- und Implementierungsprozesses.
- Beratung in Erbschaftsangelegenheiten, sowohl bei der Vorbereitung von Testamenten und Erbschaftsabkommen als auch bei der Durchführung gerichtlicher und außergerichtlicher Erbspaltungen.
- Vorbereitung und Ausarbeitung früherer Kapitulationen, Eheverträge und Nebenabreden.
- Ehewirtschaftliches Regime.
- Trennungen und Scheidungen, sowohl in der vorgerichtlichen als auch in der gerichtlichen Phase.
- Wortlaut der Testamente Nachlassplanung
Erbschaft und Erlass von Vermögenswerten.
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